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Vorsorgeplanung

Zwischen zu früh und zu spät liegt immer nur ein Augenblick!

Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer für Sie alles regelt, wenn Sie aufgrund einer schweren Erkrankung, eines Unfalls oder aus anderen Gründen es nicht selbst erledigen können? Wer kümmert sich dann um Ihre Bankgeschäfte, Ihre Einkäufe, die Kündigung Ihrer Wohnung und ggf. den Abschluss eines Heim- oder Pflegevertrages? Ihr Ehegatte, Lebenspartner oder die Kinder?

Nur um es vorwegzunehmen, alle diese Personen genießen bestimmt Ihr Vertrauen, sind jedoch nach dem Gesetz nicht berechtigt, Willenserklärungen für Sie wirksam abzugehen. Sie können daher weder Ihre Bankgeschäfte erledigen, noch wirksam einen Heim- oder Pflegevertrag abschließen.

Zudem sollten Sie für den Fall, dass Sie ihre Behandlungswünsche nicht mehr äußern können, Ihren Willen über eine ärztliche Behandlung regeln. Mit einer Patientenverfügung geben Sie bereits heute entweder eine Einwilligung oder gerade keine Einwilligung für medizinische Maßnahmen, die bei schwerer Krankheit oder einem schlimmen Unfall erforderlich werden.

 Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir Ihre individuelle:

Gerne übernehmen wir für Sie auch die

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern.


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