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Die Gestaltung eines Testaments

„Man sollte die Dinge so nehmen, wie sie kommen. Aber man sollte auch dafür sorgen, dass sie so kommen, wie man sie nehmen möchte.“ Curt Goetz

Getreu diesem Zitat von Curt Goetze möchten wir Ihnen durch eine frühzeitige und fachkundige Beratung bei der Gestaltung einer Ihren persönlichen Wünschen entsprechenden testamentarischen Verfügung helfen und so dafür Sorge tragen, dass Ihre Wünsche bezüglich Ihres Vermögens auch nach Ihrem Tode Beachtung finden. Denn Sie allein entscheiden, wer Ihr Vermögen erhält und wie sie den Ehegatten oder die minderjährigen Kinder absichern wollen.

Wir beraten Sie zudem zu den rechtlichen Möglichkeiten, wie sie die konfliktträchtige Erbengemeinschaft vermeiden und den Liquiditätsabfluss durch Pflichtteilsansprüche minimieren können. Gerade im Rahmen eines Ehegattentestaments kommt der Frage, der Bindung des überlebenden Ehegatten an das Testament und den Pflichtteilsansprüchen nach dem ersten Erbfall besondere Bedeutung zu.

Nur mit einer durchdachten und rechtlich eindeutigen letztwilligen Verfügung in Form eines Testaments oder eines Erbvertrages können Ihr Vermögen und der Familienfrieden nachhaltig gesichert werden.

Wir beraten Sie daher ausführlich zur

unter Berücksichtigung der

sowie Ihren persönlichen Lebensumständen. Testamentsgestaltungen wie das

sind uns daher aufgrund unserer langjährigen Erfahrung bekannt.


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