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Betreuungsverfügung

Eine weitere Vorsorgemaßnahme ist die Betreuungsverfügung. Mit der Betreuungsverfügung kann Einfluss auf die gerichtliche Betreuung genommen werden. Insbesondere können Sie Regelungen über die Person des Betreuers sowie Regelungen über die Art und Weise der Betreuung treffen. Die Betreuungsverfügung ist besonders wichtig, wenn keine Person Ihres Vertrauens vorhanden ist. Sie sollte aber auch für den Fall erteilt werden, dass eine Vorsorgevollmacht vorliegt, diese jedoch nicht alle Bereiche (wissentlich oder unwissentlich) abdeckt und daher trotz Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht vom Gericht ein Betreuer bestellt werden muss.


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