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Testamentserrichtung

Mit einem Testament, auch letztwillige Verfügung genannt, regeln Sie, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen, d.h. alle Ihre Vermögensgegenstände und Ihre Schulden erhält. Der Erbe tritt mit dem Zeitpunkt Ihres Todes sozusagen in Ihre „Fußstapfen“.

In einem Testament können Sie regeln,

  • wer Erbe werden soll oder wer gerade nichts erhalten soll,
  • wer einen bestimmten Gegenstand oder ein Recht erhalten soll (= Vermächtnis),
  • welche Leistungen ein Erbe erbringen soll (= Auflage),
  • wie das Erbe zu verteilen ist (= Teilungsanordnung)  oder
  • sie können einen Testamentsvollstrecker benennen.

Durch die Errichtung eines Testamentes sind Sie zu Lebzeiten hinsichtlich Verfügungen über Ihr Vermögen nicht gehindert. Sie können auch Ihr gesamtes Vermögen verbrauchen. Einen Anspruch darauf, dass etwas übrig bleibt, haben der Erbe oder die Erben nicht.

Ein Testament können Sie grundsätzlich auf zwei Arten errichten. Zum einen können Sie Ihr Testament vor einem Notar errichten. Zum anderen besteht die Möglichkeit, ein eigenhändiges Testament (privatschriftliches Testament) zu verfassen. Beide Testamentsformen sind gleichwertig.

Um das Testament vom Notar beurkunden zu lassen, fallen Gebühren an, die sich nach dem Wert des zu vererbenden Vermögens bemessen.

Wollen Sie selbst ein eigenhändiges Testament errichten, ist wichtig, dass das gesamte Testament von Ihnen von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Die Unterschrift sollte Ihren Vor- und Familiennamen enthalten, damit die Urheberschaft eindeutig feststellbar ist. Weiterhin sollten Sie den Zeitpunkt und Ort der Errichtung angegeben. Angaben über Zeit und Ort sind zwar für die Wirksamkeit des Testaments nicht zwingend erforderlich. Insbesondere das Fehlen einer Zeitangabe kann jedoch zu Zweifeln an der Gültigkeit führen, wenn bei Vorhandensein mehrerer widersprüchlicher Testamente diese sich nicht zeitmäßig eindeutig einordnen lassen oder zu einem späteren Zeitpunkt Testierunfähigkeit eintritt.

Gerne übernehmen wir für Sie die Formulierung Ihres letzten Willens nach Klärung Ihrer Wünsche und Vorstellungen in Absprache mit Ihnen. Sollten Sie trotz ausführlicher Beratung im Nachgang zum Testamentsentwurf noch Fragen haben, sprechen Sie uns darauf an. Auch wenn sich die persönlichen oder politischen Verhältnisse ändern, kann es sinnvoll sein, nochmals abzustimmen, ob eine Änderung des vorhandenen Testaments notwendig ist. 


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