Kontakt nach oben

Der Erbvertrag

Wollen Sie sich bereits zu Lebzeiten verpflichten, Ihren Nachlass oder einen Teil davon einer bestimmten Person zu vermachen, können Sie auch einen Erbvertrag abschließen. Ein Erbvertrag wird mit einer oder mehreren Person geschlossen und ist vor einem Notar zu errichten. Wie das Wort „Erbvertrag“ schon sagt, führt dieser zu einer vertraglichen Bindung an die darin getroffenen Verfügungen. Von dieser Bindung können Sie sich nur in ganz besonderen Ausnahmefällen lösen. Auch Änderungen müssen mit dem Vertragspartner einvernehmlich vorgenommen und ebenfalls notariell beurkundet werden. Meist wird ein Erbvertrag mit einem Pflegevertrag verbunden.

Überlegen Sie einen Erbvertrag abzuschließen? Dann sprechen Sie uns an, wir beraten Sie ausführlich zu den Vor- und Nachteilen und entwerfen Ihnen den passenden Erbvertrag.


Diese Website nutzt Cookies, um die bestmögliche Funktionalität bieten zu können. Mehr Informationen